Frage #187
Ein Kleinfahrzeug A segelt nachts auf Vorwindkurs stromab, Großsegel an Steuerbord. Backbord querab kommt ein grünes Seitenlicht eines Bootes B immer näher, das kein Topplicht führt. Wer ist ausweichpflichtig?


Boot B ist ausweichpflichtig, weil es sich bei Fahrzeug A um ein Kleinfahrzeug unter Segel handelt, das den Wind von Backbord hat.
 
Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Backbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Steuerbord hat.
 
Boot B ist ausweichpflichtig, weil es sich um ein Kleinfahrzeug handelt und Kleinfahrzeuge anderen Kleinfahrzeugen unter Segel ausweichen müssen.
 
Das Kleinfahrzeug A ist ausweichpflichtig. Ein Boot mit Wind von Steuerbord muss ausweichen, wenn es nicht klar ausmachen kann, ob das luvseitige Boot den Wind von Backbord hat.
 
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