Frage #21
Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eintragungsfähigen Yacht das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?


Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts
 
Bundesnetzagentur (BNetzA)
 
Wasser– und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
 
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
 
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