Frage #20
Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?


Hafenbehörden in den Seehäfen
 
Wasser– und Schifffahrtsdirektionen
 
Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer
 
Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
 
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