Frage #98
An wen dürfen Dringlichkeitsmeldungen im Seefunkdienst grundsätzlich gerichtet werden?


An alle Funkstellen im Seegebiet A1 oder an eine bestimmte Funkstelle im Seegebiet A1
 
An alle Küstenfunkstellen oder die Seenotleitung (MRCC)
 
An alle Funkstellen oder an eine bestimmte Funkstelle
 
An alle Küstenfunkstellen oder an alle Funkstellen im Seegebiet A1
 
Beantwortet: 0/31 | Richtig: 0 | Falsch: 0
[von vorn beginnen]