Frage #39
Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?


Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
 
Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer
 
Hafenbehörden in den Seehäfen
 
Wasser– und Schifffahrtsdirektionen
 
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