Frage #112
Ein Notverkehr im Binnenschifffahrtsfunk muss eingeleitet werden, wenn eine unmittelbare Gefährdung von Mensch oder Schiff gegeben ist oder…


das Schiff manövrierunfähig ist
 
eine Gefahrenabwehr an Land notwendig ist
 
gefährliche Wetterlagen auftreten
 
eine Behinderung der Schifffahrt droht
 
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