Frage #104
Was ist bei Testsendungen im Binnenschifffahrtsfunk zu beachten?


Die Aussendungen dürfen nur außerhalb der Hoheitsgewässer erfolgen
 
Die Aussendungen dürfen 10 Sekunden nicht überschreiten; sie müssen den Rufnamen der aussendenden Funkstelle enthalten, gefolgt von dem Wort "Test"
 
Die Aussendungen dürfen 20 Sekunden nicht überschreiten und müssen mit einer Kennung des Schiffes ausgestrahlt werden
 
Die Aussendungen dürfen nur einmal nach Einbau des Gerätes ohne Antenne erfolgen und müssen mit dem Wort "Test" gekennzeichnet werden
 
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