Frage #34
Wer ist bei technischen Änderungen an einer Schiffsfunkstelle, z. B. bei Änderung des Gerätebestands schriftlich zu informieren?


Bundesnetzagentur (BNetzA)
 
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
 
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
 
Wasser– und Schifffahrtsamt (WSA)
 
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