Frage #87
Welche Maßnahmen sind zu treffen, wenn das Fahrzeug innerhalb des Fahrwassers bzw. der Fahrrinne Grundberührung hat?


Die Wasserschutzpolizei oder die Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung ist mit genauer Angabe der Schiffsdaten zu informieren.
 
Das Fahrzeug verbleibt vor Ort bis die Wasserschutzpolizei eintrifft.
 
Ein Baggerunternehmen ist zu verständigen, damit das Hindernis beseitigt wird.
 
Die Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.
 
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