| Frage #74 |
| Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht? |
| Frage #74 |
| Was gilt, wenn eine Bestimmung der Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung (SeeSchStrO) mit den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) im Widerspruch steht? |