Frage #156
Was sind Fahrwasser im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung (SeeSchStrO) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO)?


Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind, binnenwärts der Flussmündungen auch nicht gekennzeichnete Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind.
 
Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen die Sportbootführerscheinverordnung Gültigkeit hat.
 
Es sind Wasserflächen, die für Seeschiffe zugelassen sind; binnenwärts der Flussmündungen sind auch Binnenschiffe und Sportboote zugelassen.
 
Es sind Wasserflächen, die durchgehend durch Fahrwasserseitenbezeichnung begrenzt oder gekennzeichnet sind und auf denen das Wasserskifahren sowie das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist, sofern die durchgehende Schifffahrt nicht behindert wird.
 
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