Frage #217
Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern?


Im Bundesnaturschutzgesetz.
 
In den Kollisionsverhütungsregeln.
 
In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
 
In der Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung.
 
Beantwortet: 0/213 | Richtig: 0 | Falsch: 0
[von vorn beginnen]