Frage #33
Wer ist bei Eignerwechsel eines Binnenschiffes in Bezug auf die Schiffsfunkstelle zu benachrichtigen?


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
 
Wasser– und Schifffahrtsamt (WSA)
 
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
 
Bundesnetzagentur (BNetzA)
 
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