Frage #157
Was ist zu tun, wenn irrtümlich von einer Seefunkstelle ein Notalarm auf Kanal 70 ausgelöst worden ist?


a. Gerät umgehend zurücksetzen
b. Wenn möglich, den Fehlalarm per DSC zurücknehmen
c. Mit Meldung auf Kanal 16 "An alle Funkstellen" den Fehlalarm zurücknehmen
 
a. Gerät umgehend zurücksetzen
b. Ankündigung der Rücknahme des Notalarms mit DSC
c. Mit Meldung auf Kanal 13 "An alle Funkstellen" den Fehlalarm zurücknehmen
 
a. Gerät ausschalten, um weitere Sendungen zu verhindern
b. Eintragung der irrtümlichen Aussendung im Schiffstagebuch
c. Zuständiges MRCC telefonisch informieren
 
a. Ankündigung der Rücknahme des Notalarms mit DSC
b. Mit Meldung auf Kanal 16 "An alle Funkstellen" den Fehlalarm zurücknehmen
c. Schiffsführer informieren
 
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