Frage #142
Welche Voraussetzung muss eine Seefunkstelle erfüllen, die den Empfang eines DSC–Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren bestätigt?


Sie muss Hilfe leisten können
 
Eine sichere Funkverbindung muss möglich sein
 
Sie muss die Seefunkstelle in Not spätestens nach einer Stunde erreichen können
 
Notalarme werden in jedem Fall bestätigt
 
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