Frage #139
Welche Meldungen dürfen im Weltweiten Seenot– und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) auf UKW–Kanal 16 (156,8 MHz) übermittelt werden?


Sicherheits–, Dringlichkeitsmeldungen und Nichtöffentlicher Funkverkehr
 
Notmeldungen und Routinemeldungen
 
Notmeldungen, Dringlichkeitsmeldungen und die Ankündigung von Sicherheitsmeldungen
 
Dringlichkeitsmeldungen und Meldungen im öffentlichen Funkverkehr
 
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