Frage #20
Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?


Wasser– und Schifffahrtsdirektionen
 
Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
 
Hafenbehörden in den Seehäfen
 
Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer
 
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