Frage #230
Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten?


Nur Bioabfälle und restentleerte Behälter auf See entsorgen.
 
Abfälle und Öle nur auf offener See entsorgen.
 
Sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen.
 
Abwässer in Ufer– und Strandnähe sowie in Häfen einleiten.
 
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