| Frage #160 |
| Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann? |
| Frage #160 |
| Wann darf ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge auf Seeschifffahrtsstraßen nicht fahren, wenn es die nach den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) vorgeschriebenen Lichter nicht führen kann? |