Frage #153
Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?


Die Bekanntmachung der Wasser– und Schifffahrtsdirektionen (WSD) Nord und Nordwest zur Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
 
Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.
 
Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen– und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
 
Die nautische Veröffentlichung "Sicherheit auf dem Wasser", herausgegeben durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
 
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