Frage #77
Unter welchen Umständen darf von den geltenden Bestimmungen über das Verhalten im Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen abgewichen werden?


Bei unmittelbar bevorstehender Begegnung.
 
Bei mittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
 
Bei unmittelbar drohender Gefahr für sich oder andere.
 
Bei unmittelbar bevorstehendem Überholvorgang.
 
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