Frage #83
Bis zu welcher Schiffslänge berechtigt der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Ausnahme des Rheins zum Führen eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen?


Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (ohne Ruder und Bugspriet).
 
Bis zu einer Länge von weniger als 15 m (mit Ruder und Bugspriet).
 
Bis zu einer Länge von weniger als 25 m (mit Ruder und Bugspriet).
 
Bis zu einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet).
 
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