Frage #75
Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?


Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
 
Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangener Ordnungswidrigkeit.
 
Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
 
Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
 
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