Wodurch verliert ein Bootseigentümer das Bedürfnis zum Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)?

a) Wenn das Eigentum an einem seegehenden Boot/Schiff nicht mehr nachgewiesen werden kann.
b) Wenn der Sportbotführerschein seine Gültigket verliert
c) Wenn er ins Ausland verzieht

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