Wann ist von einem Fahrzeug auf einer Seeschifffahrtsstraße das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben und wie lautet es?
Gefährdet ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug oder wird es durch dieses selbst gefährdet, hat es, soweit möglich, rechtzeitig das Schallsignal zu geben: ein langer Ton, vier kurze Töne; ein langer Ton, vier kurze Töne.