Kommen jemandem Schusswaffen und/oder Munition, die erlaubnispflichtig sind, abhanden, das gilt auch für Erlaubnisurkunden, so hat er das, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, der zuständigen Behörde anzuzeigen. In welchem Zeitraum muss die Meldung erfolgen?


Innerhalb einer Woche.

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