Wenn eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben wird, muss der Erwerber (Käufer) nach Erhalt der Waffe den Erwerb (Kauf) der zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte vorlegen. In welchem Zeitraum muss der Erwerber das tun?


Innerhalb von zwei Wochen (der Händler innerhalb von vier Wochen).

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