Welche Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten für Waffe und Munition betrifft den Charterer einer seegehenden Yacht?


Der Charterer darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis den Besitz über eine an Bord befindliche SignalpistoleKaliber 4 (26,5 mm) und deren Munition ausüben.

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