Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eintragungsfähigen das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?
Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts
Wasser– und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)