Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eintragungsfähigen
YachtSportboot mit Kiel.
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das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?




Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts

Wasser– und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)