Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?




Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Wasser– und Schifffahrtsdirektionen

Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer

Hafenbehörden in den Seehäfen