Was muss ein Schiffseigner beim Austausch der UKW–Sprechfunkanlage gegen eine UKW––Funkanlage veranlassen?
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Bundesnetzagentur
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Amtsgericht
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Zentrale Verwaltungsstelle