Was bedeutet "öffentlicher Funkverkehr"?




Funkverkehr, der der Allgemeinheit zum Austausch von Nachrichten dient

Funkverkehr, der im Gegensatz zum Nichtöffentlichen Funkverkehr unverschlüsselt abgewickelt wird

Funkverkehr, der von jeder Seefunkstelle abgehört werden muss

Funkverkehr, der nicht dem Fernmeldegeheimnis und dem Abhörverbot unterliegt