In welchen Verkehrskreisen müssen Schiffsfunkstellen, außer auf Kleinfahrzeugen, während der Fahrt empfangsbereit sein?




Mindestens in zwei der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Nautische Information oder Schiff – Hafenbehörde

Mindestens in drei der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Nautische Information, Funkverkehr an Bord oder Schiff – Hafenbehörde

Mindestens in einem der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Nautische Information oder Schiff – Hafenbehörde

Mindestens abwechselnd in einem der Verkehrskreise Schiff – Schiff, Nautische Information, Funkverkehr an Bord oder Schiff – Hafenbehörde