Wer darf eine Schiffsfunkstelle bedienen?
Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk () oder eines gleichwertigen Zeugnisses
Personen, die ohne Aufsicht eines Funkzeugnisinhabers am Funkverkehr teilnehmen, sofern sie älter als 16 Jahre sind
Nur der Schiffsführer, sofern er über ein gültiges Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk () verfügt
Personen, die über einen gültigen Sportbootführerschein–Binnen und über die Erlaubnis des Schiffsführers verfügen