Wer darf eine Schiffsfunkstelle bedienen?




Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (
UBIBerechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen für den Binnenschifffahrtsfunk.
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) oder eines gleichwertigen Zeugnisses


Personen, die ohne Aufsicht eines Funkzeugnisinhabers am Funkverkehr teilnehmen, sofern sie älter als 16 Jahre sind

Nur der Schiffsführer, sofern er über ein gültiges Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (
UBIBerechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen für den Binnenschifffahrtsfunk.
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) verfügt

Personen, die über einen gültigen Sportbootführerschein–Binnen und über die Erlaubnis des Schiffsführers verfügen