Wo darf der Inhaber eines in Deutschland erworbenen UKW–Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk am Funkverkehr teilnehmen?
In allen Ländern, die der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk beigetreten sind
In allen Mitgliedstaaten der EU
In allen Staaten, die die Vollzugsordnung für den Funkdienst ratifiziert haben
In allen deutschsprachigen Ländern