Welche Maßnahmen sind zu t
reffenVerkleinern der Segelfläche.
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, wenn das Fahrzeug innerhalb des
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
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s bzw. der Fahrrinne Grundberührung hat?




Die Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung oder die Wasserschutzpolizei ist mit genauer Angabe der Hindernisstelle zu benachrichtigen.

Die Wasserschutzpolizei oder die Wasserstraßen– und Schifffahrtsverwaltung ist mit genauer Angabe der Schiffsdaten zu informieren.

Das Fahrzeug verbleibt vor Ort bis die Wasserschutzpolizei eintrifft.

Ein Baggerunternehmen ist zu verständigen, damit das Hindernis beseitigt wird.