Wie hat man seine Fahrweise im
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
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bei verminderter Sicht aufgrund seemännischer Sorgfaltspflicht einzurichten, wenn das Fahrzeug nicht über die technische Ausrüstung, insbesondere zur Ortung anderer Fahrzeuge, verfügt?




Das
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
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verlassen und wenn möglich, Flachwassergebiet aufsuchen und ankern. Wenn dies nicht möglich ist, im Fahrwasser äußerst rechts halten.


Unverzüglich die Fahrt einstellen und ankern, wenn dies nicht möglich ist, vorsichtig weiterfahren und möglichst im
KielUnterster Längsbalken eines Schiffes.
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wasser eines vorausfahrenden Fahrzeugs halten.

Umsichtig, aber zügig weiterfahren, um den übrigen Verkehr nicht zu behindern. Beim Hören fremder Nebelsignale aufstoppen und abwarten, dabei fortlaufend die Wassertiefe loten.

Im
FahrwasserBesonders gekennzeichnete Schifffahrtswege.
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äußerst rechts halten und den nächstgelegenen Hafen oder Liegeplatz anlaufen. Im Zweifel andere Fahrzeuge nach Position und richtigem Kurs fragen.