Wo findet man auszugsweise Hinweise zu Befahrensmöglichkeiten der Naturschutzgebiete in Küstengewässern?
In Seekarten und Sportschifffahrtskarten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Im Bundesnaturschutzgesetz.
In der Seeschifffahrtsstraßen–Ordnung.
In den Kollisionsverhütungsregeln.