Wem kann zum Zweck der sicheren Aufbewahrung an Land die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) übergeben werden?

a) Einer Person mit bestandener Sachkundeprüfung.
b) Nur einem Berechtigten, z.B. mit Waffenbesitzkarte.
c) Einer zuverlässigen Person, die mindestens 18 Jahre alt ist.

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