Wem kann zum Zweck der sicheren Aufbewahrung an Land die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) übergeben werden?
a) Einer Person mit bestandener Sachkundeprüfung. b) Nur einem Berechtigten, z.B. mit Waffenbesitzkarte. c) Einer zuverlässigen Person, die mindestens 18 Jahre alt ist.