Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole, Kaliber 4 (26,5 mm), erwerben zu können?

a) Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
b) Der Abtragsteller muss zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet sein, und ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorlegen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
c) Es muss ein Bedürfnis vorliegen (Inhaber eines seegängigen Wasserfahrzeugs).

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