a) Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
b) Der Abtragsteller muss zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet sein, und ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorlegen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
c) Es muss ein Bedürfnis vorliegen (Inhaber eines seegängigen Wasserfahrzeugs).
Lösung anzeigen:
[falsch] [richtig] | Beantwortet: 0/89 | [Von vorn beginnen]