Wann dürfen Schützen mit dem Schießen beginnen?
a) Sobald die Aufsichtsperson den Schießstand öffnet.
b) Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
c) Sobald Munition und Scheiben vorhanden sind.



b) Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.

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