a) Ab 12 Jahren, wenn die Eltern dabei sind.
b) Ab 12 Jahren, sofern die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben und eine geeignete Aufsichtsperson zur Betreuung vorhanden ist.
c) Ab 12 Jahren, wenn die Eltern schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.
b) Ab 12 Jahren, sofern die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben und eine geeignete Aufsichtsperson zur Betreuung vorhanden ist.