- Das Schießen ständig beaufsichtigen, insbesondere
- dafür zu Sorgen, dass nur mit für die Schießstätte zugelassenen Waffen und Munition geschossen wird,
- sicherzustellen, dass nur Kinder und Jugendliche ab den vorgeschriebenen Altersgrenzen und mit den altersmäßig zugelassenen Waffen teilnehmen und
- die dafür eventuell notwendigen Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten aufbewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen aushändigen.
- Dafür Sorge tragen, dass die in der Schießstätte anwesenden Personen durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren
verursachen.