Was haben Sie nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Signalpistole zu tun?
Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb habe ich der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.