Eine Aufbewahrung an Bord ist nur mit einer speziellen behördlichen Erlaubnis möglich, ein Behältnis das der Sicherheitsstufe B oder dem Widerstandsgrad 0 entspricht, reicht nicht aus.
Für die Aufbewahrung in der eigenen Wohnung ist ein Behältnis erforderlich, das der Sicherheitsstufe B oder dem Widerstandsgrad 0 entspricht.