Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren?
a) In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A.
b) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.
c) In einer Truhe mit Schwenkriegelschloß im verschlossenen Keller.



b) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.

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