a) Das Waffenrecht ist nun nicht mehr anwendbar. Von diesem Teil geht keine Gefahr mehr aus.
b) Dieses Gerät darf man trotzdem erst ab 18 Jahren im Handel frei erwerben.
c) Der "Kerzenständer" ist waffenrechtlich als wesentliches Teil immer noch einer Schusswaffe gleichzusetzen.
c) Der "Kerzenständer" ist waffenrechtlich als wesentliches Teil immer noch einer Schusswaffe gleichzusetzen.