Dürfen Sorgeberechtigte minderjährige Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen?
a) Ja, wenn sie zur Standaufsicht berechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen.
b) Nein, das dürfen nur in der Kinderund Jugendarbeit ausgebildete Obhutspersonen.
c) Ja, Sorgeberechtigte dürfen alle minderjährigen Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen.

Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition



a) Ja, wenn sie zur Standaufsicht berechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen.

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