Das Schießen ohne Schießerlaubnis ist nur durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung zulässig
- mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird oder die eine Bauartzulassung nach dem Beschussgesetz haben,
sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
- mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann.