Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden?
a) Ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
b) Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.
c) Nein.



b) Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.

vorige Frage | nächste Frage