Wann darf mit dem Schießen begonnen werden? a) Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält. b) Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat. c) Wenn alle Schützenstände belegt sind.
b) Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.