a) Ohne weitere Einschränkung mit Druckluftwaffen bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie.
b) Hierfür ist die behördliche Genehmigung (§3 WaffG) erforderlich.
c) Erlaubt mit Einverständnis seiner Eltern und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person beim Schießen mit einem Kleinkalibergewehr (.22 l. r.) mit maximal 200 Joule Mündungsenergie.
a) Ohne weitere Einschränkung mit Druckluftwaffen bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie.
c) Erlaubt mit Einverständnis seiner Eltern und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person beim Schießen mit einem Kleinkalibergewehr (.22 l. r.) mit maximal 200 Joule Mündungsenergie.