a) ein 13-jähriger,
b) ein 15-jähriger
auf einer zugelassenen Schießstätte schießen?
a) Ein 13-jähriger darf mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/n schriftlich sein/ihr Einverständnis erklärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend ist.
b) Ein 15-jähriger darf auch mit Waffen für Randfeuerpatronen bis 5,6 mm lfb (.22 l. r.) und einer Mündungsenergie von maximal 200 Joule schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/ n schriftlich sein/ihr Einverständnis erklärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend ist.
c) Ein 15-jähriger darf auch mit Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/ n schriftlich sein/ihr Einverständnis erklärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend ist