Welche Dokumente muss ein Sportschütze mitführen, der
a) seine eigene erlaubnispflichtige Waffe zum Schießstand führt (nicht zugriffs- bzw. schussbereit)

b) die erlaubnispflichtige Waffe eines anderen zum Schießstand führt (nicht zugriffs- bzw. schussbereit)?



a) Personalausweis oder Reisepass und WBK

b) Personalausweis oder Reisepass, die eigene WBK und eine Bescheinigung des Überlassens mit Datum der Überlassung.

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