1. Vollendung des 21. Lebensjahres
2. Nachweis der Sachkunde
3. Zuverlässigkeit
4. Persönliche Eignung, bei Personen vor Vollendung des 25. Lebensjahres nachgewiesen durch ein amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnis
5. Nachweis eines Bedürfnisses