Welche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden?
a) Anscheinswaffen (originalgetreue Imitate von Feuerwaffen) und Schlagstöcke
b) Schweizer Taschenmesser und Gurtschneider
c) Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser



a) Anscheinswaffen (originalgetreue Imitate von Feuerwaffen) und Schlagstöcke
c) Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser

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