Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?
a) Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.
b) Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.
c) Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.



c) Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.

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