a) Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.
b) Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.
c) Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.
c) Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" tragen.