An wen darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe verkauft werden?
a) An Jugendliche, wenn die Eltern ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben.
b) An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.
c) An jeden Polizeibeamten.



b) An Inhaber einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag.

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